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Die gesetzlichen Vorsorgemaßnahmen



Früherkennung versus Vorbeugung

Vorsorge heißt, dafür zu sorgen, dass Krankheiten erst gar nicht entstehen. Wie wir gesehen haben, sind daran nicht nur Ärzte beteiligt. Und wenn wir zur ärztlichen Vorsorge gehen, handelt es sich dabei streng genommen eher um Früherkennung: Falls bereits eine Krankheit entstanden ist, soll diese möglichst rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Die Mammografie z. B. kann Krebsfälle im Frühstadium aufspüren, vorbeugen (also ihr Entstehen verhindern) kann sie nicht. In der Tat haben nur wenige der Vorsorgeuntersuchungen vorbeugenden, d. h. Krankheiten verhindernden Charakter – solche Ausnahmen sind zum Beispiel Blutdruck- und Cholesterinmessungen.

Welche Vorsorgeuntersuchungen vom Kassenarzt als gesetzliche Untersuchungen kostenfrei angeboten werden können, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dem Vertreter der Ärzte, der Krankenkassen und seit 2004 auch der Patienten- und Selbsthilfeverbände angehören. Er beurteilt regelmäßig, welche Früherkennungsverfahren medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind.

 

Wer geht zur Vorsorge?

In Deutschland gehen allerdings nur jeder fünfte Mann und jede zweite Frau regelmäßig zu den gesetzlich empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.

Dabei sind die meisten der heute als Kassenleistung kostenfrei angebotenen Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich geprüft und erfüllen nachweislich ihren Zweck, d. h., Krankheiten werden rechtzeitig entdeckt und die nachfolgende Behandlung ermöglicht dem Patienten ein längeres Leben. Seit 2008 müssen chronisch kranke Patienten, die in Deutschland eine Zuzahlungsverminderung für Medikamente beantragen, durch einen „Präventionspass" belegen, dass sie bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs) regelmäßig durchführen oder sich beraten ließen. Die umstrittene Regelung gilt für alle, die nach dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können (also Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden sowie Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden).

Zu den Bewertungen der Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene.

Vorsorge für Schwangere

 

Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft gehören zu den ältesten und meistbewährten Vorsorgeuntersuchungen überhaupt. Sie werden ausführlich im Abschnitt Schwangerschaft besprochen.

Vorsorge in der Dermatologie

Seit Mitte 2008 ist die Hautkrebs-Früherkennung (Hautkrebs-Screening) gesetzliche Kassenleistung. Sie wird alle 2 Jahre kostenlos angeboten von Dermatologen (Hautärzten) sowie entsprechend fortgebildeten Hausärzten, bei denen sie schon länger Bestandteil des hausärztlichen Check-ups ist.

Die regelmäßige ärztliche Inspektion der Haut ist sinnvoll aufgrund der zunehmenden Häufigkeit und Gefährlichkeit des Hautkrebs. Offen ist nur die Frage, ob Hautärzte hier besser und genauer hinschauen. Die Stiftung Warentest sagt hierzu: „Untersuchungen beim Hautarzt sind zwar etwas zielgenauer als Hautuntersuchungen durch den Hausarzt, es muss jedoch auch hier mit vielen Überdiagnosen gerechnet werden. Von 1.000 Erwachsenen, die sich vorsorglich beim Hautarzt prüfen lassen, bekommen 90 eine Verdachtsdiagnose, die sich später nicht bestätigt.“ Quelle:[423]

Auch Frauenärzte untersuchen im Rahmen ihrer Vorsorgeuntersuchungen die Hautpartien der von ihnen untersuchten Körperregionen.

Von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene, angeordnet nach dem Alter bei der ersten Inanspruchnahme. Für diese Früherkennungsuntersuchungen ist keine Praxisgebühr zu zahlen (Stand 2008).


Von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Früherkennungsuntersuchungen für Neugeborene und Kinder. In mehreren Bundesländern, z. B. Bayern und Hessen, ist die Teilnahme Pflicht. Während die U7a seit Mitte 2008 generell Kassenleistung in Deutschland ist, übernehmen manche Kassen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt (z. B. die U10 für 7- bis 8-Jährige und die U11 für 9- bis 10-Jährige). Nicht gesetzlich geregelt, aber gängige Praxis ist die gynäkologische Erstsprechstunde mit jungen Frauen zur Besprechung aller Fragen, von den Menstruationsbeschwerden bis hin zur Verhütung. Diese Fragen lassen sich mit dem Frauenarzt meist besser besprechen als mit dem Kinderarzt.


10.07.2015 | Von: gesundheit-heute.de; Dr. med. Herbert Renz-Polster


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